Brandschutzordnungen gemäß DIN 14096

Die Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen:


Teil A (Aushang): 

Dieser Aushang richtet sich an alle Personen (wie z.B. Bewohner, Besucher, Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten.


Teil B (Brandschutzordnung für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben):

Der Teil B richtet sich an die Personen (wie z.B. Bewohner, Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten.


Teil C (Brandschutzordnung für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben):

Dieser Teil C richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeine Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind. Dies können z.B. Brandschutzbeauftragte oder Sicherheitsingenieure (Fachkrafte für Arbeitssicherheit) sein.

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