Allgemeines
Die Bundesregierung bereitet sich auf die möglichen Infektionsszenarien im kommenden Winter vor. Zunächst wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung angepasst, die ab dem 01. Oktober 2022
gültig ist.
Auch im Rahmen des Bildungsbetriebs an unserem Standort müssen wir dazu beitragen, die Ansteckungsrate weiter zu verlangsamen bzw. auf einem niedrigen Niveau zu halten. Wir haben dazu eine
Vielzahl von Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt, die alle das Ziel haben, sowohl unsere Gäste als auch unsere Beschäftigten zu schützen.
Die Schutzmaßnahmen können aber nur greifen, wenn wir alle sie auch befolgen. Das gilt für unsere Gäste genauso wie für unsere Beschäftigten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe und Ihre
Unterstützung!
Grundregeln
Bitte beachten Sie, dass durch die aktuell gültige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in unseren Seminaren das Tragen einer zugelassenen FFP2-Atemschutzmaske im gesamten Haus vorgeschrieben ist und bedenken Sie dies neben der Abwägung Ihres persönlichen Risikos bei der Anreise.
FFP2-Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zugelassen.
Brandschutzhelfer und Etagenbeauftragte sind wichtige Personen im Unternehmen. Im Falle eines Brandes veranlassen sie die Räumung ihres Zuständigkeitsbereiches (Abteilung, Etage usw.) und begleiten die Mitarbeiter zum festgelegten Sammelplatz. Zudem unterstützen sie den Brandschutzbeauftragten bei der Umsetzung betrieblicher und gesetzlicher Vorschriften und können Mängel im organisatorischen sowie im technischen Brandschutz erkennen.
Inhalte der theoretischen Ausbildung:
Inhalte der praktischen Ausbildung:
Zeitansatz: 3 Stunden
Teilnehmeranzahl: max. 15 Personen
Die Ausbildung kann bei Ihnen vor Ort oder in unseren Seminarraum durchgeführt werden.
Sie wünschen weitere Informationen? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: +49-8861-90 94 220