Alarmpläne

Ein Alarmplan ist eine Regelung, welche festlegt, was bei einem bestimmten (Schadens-) Ereignis geschehen soll und tritt in Kraft, wenn ein Alarm ausgelöst wird.

 

Grundlage für einen Alarmplan sind die verschiedenen Szenarien nach einem Zwischenfall. Die Gestaltung eines Alarmplans unterscheidet sich dabei dadurch, ob es sich um einen kleinen Zwischenfall mit örtlicher Begrenzung und/oder geringem Schaden unter der Bevölkerung bzw. Sachgütern oder ob es sich um großräumige Katastrophen handelt. Es wird ebenfalls unterschieden, ob die Ereignisse natürlichen Ursprungs sind oder ob sie von Menschen ausgelöst wurden.

 

 

So kann ein Alarmplan auch verschiedene Gruppen von Personen betreffen:

 

  • Ein Zwischenfall in einem Betrieb kann einige Mitarbeiter betreffen.
  • Ein krimineller Zwischenfall betrifft nur selten ganze Bevölkerungsgruppen, sondern häufig nur bestimmte Dienststellen der Polizei.
  • Das Auslösen eines Brandmelders löst bei einer Feuerwehr einen Alarm aus, die dann nach einem bestimmten Alarmplan je nach Erfordernis ausrücken wird. Ist es nur ein kleiner Brand, so rückt die Feuerwehr nach der Ausrückeordnung zum Einsatzort aus. Ist der Brand jedoch größer so alarmiert die zuständige Feuerwehr auch die Nachbarfeuerwehr und es entsteht eine Alarmierungskette.
  • In jeder Kommune gibt es Katastrophenschutzpläne, die wiederrum von unterschiedlichen den Szenarien abhängig sind. In erdbebengefährdeten Gebieten werden sie anders ausschauen als für den Hochwasserschutz.

 

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