top of page

Brandschutzpläne, Flucht- & Rettungspläne, Feuerwehrlaufkarten, Alarmpläne;

Erstellung normgerechter Pläne für Ihren Betrieb

Hier finden Sie eine Auswahl an Brandschutzplänen, die Sie bei uns in Auftrag geben können. Alle Pläne werden mit modernster Technik gezeichnet und mit einem Farblaserdrucker gedruckt.


Auf Wunsch werden die Brandschutzpläne auch laminiert. Ebenso werden dem Auftraggeber die Pläne als PDF Datei zur Verfügung gestellt.


Sie möchten bestellen oder wünschen weitere Informationen?
Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: +49-8861-90 94 220

Feuerwehrplan nach DIN 14095

Feuerwehrpläne dienen neben der raschen Orientierung in einem Objekt bzw. in einer baulichen Anlage der Abstimmung taktischer Vorgehensweise bei der Brandbekämpfung. Sie sollen auch möglichst alle Informationen enthalten, die der schnellen und effektiven Brandbekämpfung dienen.
 

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 werden oft in Baugenehmigungsverfahren von den Feuerwehren gefordert. Diese Feuerwehrpläne werden auch oft Feuerwehreinsatzpläne genannt, weil Sie der Feuerwehr im Einsatz die Örtlichkeiten besser darstellt.

 

Da diese Pläne alle wichtigen feuerwehrrelavanten Dinge wie besondere Gefahren, Gefahrstoffe, Feuerwehrzufahrten, Lage der Brandmeldezentrale, Feuerwehraufzug, Rettungsfenster, Rettungswege, Rauch- und Wärmeabzug, Bedieneinrichtungen, Löschwassereinspeisung, Löschwasserentnahme, Löschwasserrückhalteeinrichtungen, Gebäudefunkanlage usw. enthält kann die Feuerwehr ihren Einsatz schneller und wirkungsvoller durchführen.

Sie wünschen weitere Informationen? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular 
oder rufen Sie uns an: +49-8861-90 94 220

Flucht- und Rettungsplan nach
DIN ISO 23601 / ArbStättVO §4 / DIN 4844-3 / BGV A8

Der Arbeitgeber hat für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungswegplan aufzustellen, wenn die Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte es erfordert. Der Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In gewissen Abständen ist entsprechend des Plans zu üben, wie sich die Arbeitnehmer z.B. im Brandfall zu verhalten haben.
 

Flucht- und Rettungspläne dienen Personen zur ersten Orientierung in einem Gebäude und beinhalten die Fluchtwege, Notausgänge, Lage der Feuerlöscher und -melder sowie Erste-Hilfe-Einrichtungen. Außerdem sind in die Pläne sog. Notfallrichtlinien integriert (Verhalten im Brandfall, Verhalten bei Unfällen).


Diese Pläne können von uns bei Bedarf mehrsprachig (Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Tschechisch, Italienisch) ausgeführt werden.

Feuerwehrlaufkarten (Linienpläne / Schleifenpläne)

Wir erstellen Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 und sprechen diese mit ihrer Brandschutzbehörde ab.

Feuerwehrlaufkarten haben den Zweck, der Feuerwehr bei Alarmauslösung in zumeist öffentlichen Gebäuden oder größeren Firmen, den Weg von der Brandmeldezentrale bis zum ausgelösten Brandmelder aufzuzeigen. 

Brandschutzordnungen gemäß DIN 14096

Die Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen:

 

Teil A (Aushang): 

Dieser Aushang richtet sich an alle Personen (wie z.B. Bewohner, Besucher, Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten.


Teil B (Brandschutzordnung für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben):

Der Teil B richtet sich an die Personen (wie z.B. Bewohner, Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten.


Teil C (Brandschutzordnung für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben):

Dieser Teil C richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeine Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind. Dies können z.B. Brandschutzbeauftragte oder Sicherheitsingenieure (Fachkrafte für Arbeitssicherheit) sein.

Foto der Brandschutzordnung

Alarmpläne

Ein Alarmplan ist eine Regelung, welche festlegt, was bei einem bestimmten (Schadens-) Ereignis geschehen soll und tritt in Kraft, wenn ein Alarm ausgelöst wird.

 

Grundlage für einen Alarmplan sind die verschiedenen Szenarien nach einem Zwischenfall. Die Gestaltung eines Alarmplans unterscheidet sich dabei dadurch, ob es sich um einen kleinen Zwischenfall mit örtlicher Begrenzung und/oder geringem Schaden unter der Bevölkerung bzw. Sachgütern oder ob es sich um großräumige Katastrophen handelt. Es wird ebenfalls unterschieden, ob die Ereignisse natürlichen Ursprungs sind oder ob sie von Menschen ausgelöst wurden.
 

So kann ein Alarmplan auch verschiedene Gruppen von Personen betreffen:

 

  • Ein Zwischenfall in einem Betrieb kann einige Mitarbeiter betreffen.

  • Ein krimineller Zwischenfall betrifft nur selten ganze Bevölkerungsgruppen, sondern häufig nur bestimmte Dienststellen der Polizei.

  • Das Auslösen eines Brandmelders löst bei einer Feuerwehr einen Alarm aus, die dann nach einem bestimmten Alarmplan je nach Erfordernis ausrücken wird. Ist es nur ein kleiner Brand, so rückt die Feuerwehr nach der Ausrückeordnung zum Einsatzort aus. Ist der Brand jedoch größer so alarmiert die zuständige Feuerwehr auch die Nachbarfeuerwehr und es entsteht eine Alarmierungskette.

  • In jeder Kommune gibt es Katastrophenschutzpläne, die wiederrum von unterschiedlichen den Szenarien abhängig sind. In erdbebengefährdeten Gebieten werden sie anders ausschauen als für den Hochwasserschutz.

     

Musterfoto von Alarmplan

Sie wünschen weitere Informationen zu unseren Produkten:
Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular,
schreiben Sie uns eine E-Mailoder rufen Sie uns an:
+49-8861-90 94 220

bottom of page