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Brandschutzschulungen,
Feuerlöschübungen,
Brandschutzunterweisungen
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Für
Privatpersonen,
Firmen,
öffentliche
Einrichtungen
und
Behörden
bundesweit
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Inhalte
der
theoretischen
Ausbildung:
- Brandlehre,
Brandklassen,
Löschmittel
- Funktionsarten,
Wirkungsweisen von Feuerlöschern
- Verhalten
im
Brandfall
- Vorbeugender
Brandschutz
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Inhalte
der
praktische
Ausbildung:
- Umgang
mit tragbaren Feuerlöschern am Feuerlöschtrainer
- Umgang
mit dem Wandhydrant
- Personenbrände
richtig löschen
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| Mit
unseren gasbetriebenen Feuerlöschtrainern können wir folgende
Übungen durchführen: Papierkorbbrand, Flächenbrand,
Bildschirmbrand, Fettbrand und Spraydosenexplosion. |
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| Der
Vorteil dieser Feueröschtrainern, ist die realitätsnahe
Darstellung der verschiedener Brandszenarien, sowie ihre
umweltfreundliche Berteibung mit Propangas. |
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| Mit
unserer
Brandpuppe
Fritz
ist
das
realitätsnahe
Ablöschen
von
Personenbränden
möglich.
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| Die
Ausbildung
kann
bei
Ihnen
vor
Ort
oder
in
unseren
Schulungsräumen
durchgeführt
werden. |
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| Bilder
von
Ausbildungen
:
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| Vorschriften
und
Grundlagen: |
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ASR
13/1,2 Arbeitsstättenrichtlinie Feuerlöscheinrichtungen
zu §13 Abs.1 und 2 der Arbeitsstättenverordnung
Hrsg.:
Gesetzgeber,
Ausgabe
Juni
1997,
Kap.
6
Weitere
Hinweise
Abs.2:
“
Eine
ausreichende
Anzahl
von
Personen
ist
in
der
Handhabung
von
Feuerlöschern
zu
unterweisen”
BGV
A1 Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention
§22 Notfallmaßnahmen Abs(2):
“Der
Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch
Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
”
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BGR
133
Ausstattung
von
Arbeitsstätten
mit
Feuerlöschern
Hrsg.:
Hauptverband
der
gewerblichen
Berufsgenossenschaften
Kap.
5
Abs.2:
“
Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von
Feuerlöschern zu unterweisen. Dort wo es die örtlichen
Verhältnisse zulassen, empfiehlt es sich, in
regelmäßigen Abständen praktische
Löschübungen mit Feuerlöschern abzuhalten.”
BGI560
Arbeitssicherheit
durch
vorbeugenden
Brandschutz
Hrsg.: Arbeitsgemeinschaft der Metall-Berufsgenossenschaften
Kap:
12.9.6
Der
Gebrauch
von
Feuerlöschern
muß
geübt
werden:
“Das beste Gerät nützt nichts, wenn niemand mit ihm
umgehen kann. Mindestens einmal jährlich muß daher eine
ausreichende Anzahl geeigneter Betriebsangehöriger in der
Wirkungsweise und Handhabung der Feuerlöscher praktisch
unterwiesen werden (...)”
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