Logo
STARTSEITE    LEISTUNGEN    REFERENZEN   KONTAKT    IMPRESSUM    AGB    LINKS
Brandschutzdienstleistungen
Brandschutzordnungen gemäß DIN 14006
Die Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen:  
Teil A (Aushang):


Dieser Aushang richtet sich an alle Personen (wie z.B. Bewohner, Besucher, Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten.
 

Teil B (Brandschutzordnung für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben):


Der Teil B richtet sich an die Personen (wie z.B. Bewohner, Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten.
 

Teil C (Brandschutzordnung für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben):


Dieser Teil C richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeine Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind. Dies können z.B. Brandschutzbeauftragte oder Sicherheitsingenieure (Fachkrafte für Arbeitssicherheit) sein.