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Ein
Alarmplan
ist eine Regelung,
welche festlegt,
was bei einem
bestimmten
(Schadens-)
Ereignis geschehen
soll.
Sie
tritt in Kraft,
wenn ein Alarm
ausgelöst
wird. Grundlage
für einen
Alarmplan
sind die verschiedenen
Szenarien
nach einem
Zwischenfall.
Die Gestaltung
eines Alarmplans
unterscheidet
sich dabei
dadurch, ob
es sich um
einen kleinen
Zwischenfall
mit örtlicher
Begrenzung
und/oder geringem
Schaden unter
der Bevölkerung
bzw. Sachgütern
oder ob es
sich um großräumige
Katastrophen
handelt. Es
wird ebenfalls
unterschieden,
ob die Ereignisse
natürlichen
Ursprungs
sind oder
ob sie von
Menschen ausgelöst
wurden.
So
kann ein Alarmplan
auch verschiedene
Gruppen von
Personen betreffen:
-
Ein Zwischenfall
in einem
Betrieb
kann einige
Mitarbeiter
betreffen.
-
Ein krimineller
Zwischenfall
betrifft
nur selten
ganze Bevölkerungsgruppen,
sondern
häufig
nur bestimmte
Dienststellen
der Polizei.
-
Das Auslösen
eines Brandmelders
löst
bei einer
Feuerwehr
einen Alarm
aus, die
dann nach
einem bestimmten
Alarmplan
je nach
Erfordernis
ausrücken
wird. Ist
es nur ein
kleiner
Brand, so
rückt
die Feuerwehr
nach der
Ausrückeordnung
zum Einsatzort
aus. Ist
der Brand
jedoch größer
so alarmiert
die zuständige
Feuerwehr
auch die
Nachbarfeuerwehr
und es entsteht
eine Alarmierungskette.
-
In jeder
Kommune
gibt es
Katastrophenschutzpläne,
die wiederrum
von unterschiedlichen
den Szenarien
abhängig
sind. In
erdbebengefährdeten
Gebieten
werden sie
anders ausschauen
als für
den Hochwasserschutz.
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